Kinder & Jugendliche dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr nicht mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (Bagger, Traktor, Stapler, etc.) fahren. Wenn aber z.B.: ein 17 jähriger Lehrling in Besitz eines Traktorführerschein (Klasse F) ist darf dieser sehr wohl auch im Betrieb damit fahren.
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